Anbieter
Präambel
Mit der Anmeldung bei der tivents UG (haftungsbeschränkt) - im Folgenden „TIVENTS“ genannt - akzeptieren Sie als Anbieter, Organisator oder Vermittler einer Veranstaltung – im Folgenden "Anbieter" genannt - die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von tivents durch Anbieter – im Folgenden „AGB“ genannt. tivents stellt unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliase dieser Domains – im Folgenden „tivents-Websites“ genannt - ein internetbasiertes System und Dienste von tivents Dritten zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und tivents, unabhängig davon, auf welcher der tivents-Websites sich der Anbieter registriert oder einloggt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an juristische oder natürliche und volljährige Personen.
1. Vertragsgegenstand
1.1. tivents bietet Anbietern eine internetbasierte Lösung, um Veranstaltungen, Events, Meetings, Partys, Feiern, Konferenzen, Treffen, virtuelle Veranstaltungen und ähnliches – im Folgenden „Events“ genannt - zu organisieren und zu bewerben, Teilnehmer für Events zu registrieren, über die tivents-Websites Eintrittskarten – im Folgenden „Tickets“ genannt - und ggf. Merchandising-Artikel (z.B. T-Shirts, Tassen, Bücher, etc.) für ein Event an Käufer – im Folgenden „Teilnehmer“ genannt - zu verkaufen und über tivents abrechnen zu lassen. Im Einzelnen erbringt tivents für den Anbieter folgende Leistungen – im Folgenden „tivents-Service“ genannt:
- Bereitstellung einer internetbasierten Software auf den tivents-Websites zur Organisation und Vermarktung von Veranstaltungen und zur Vermittlung von Tickets an Teilnehmer und Registrierung von Teilnehmern. Der Anbieter hat mithilfe der tivents-Websites die Möglichkeit auf seiner eigenen Website Tickets seiner Veranstaltung online zum Verkauf anzubieten. Teilnehmer können die gewünschten Tickets direkt auf der Event-Website auswählen und kaufen.
- Erstellung von Zwischen- und Endabrechnungen über die Menge und Höhe der Ticketumsätze und sonstiger Umsätze.
- Versand von Tickets in Abhängigkeit von der vom Anbieter festgelegten Ticket- und Versandart.
- Abrechnung der Veranstaltungen und Einzug der mit dem Verkauf der Tickets und Merchandising-Artikeln jeweils erzielten Erlöse inkl. aller den Teilnehmern von dem Anbieter in Rechnung gestellten Zusatzgebühren
- Soweit erforderlich, die Rückabwicklung von Ticketkäufen.
1.2. Die vertragliche Bindung in Bezug auf die Veranstaltung und dem Verkauf der Tickets kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem Anbieter zustande. tivents handelt insoweit ausschließlich als gewerblicher Vertreter und somit als Vermittler, der im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters handelt. Es ist Pflicht des Anbieters, Teilnehmer auf ein eventuell bestehendes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinzuweisen und entsprechend ordnungsgemäß zu belehren.
1.3. Der Anbieter beauftragt und bevollmächtigt tivents hiermit, für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages als Vertreter im Namen und für die Rechnung des Anbieters der Öffentlichkeit die Tickets für die Veranstaltung, die der Anbieter über die tivents-Websites organisiert, plant oder in sonstiger Weise darbietet, den Kauf von Tickets zu dieser Veranstaltung über die tiventsWebsites zu vermitteln, den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern bzw. deren jeweiligen Banken bzw. Kreditinstituten abzuwickeln und die Tickets an die Teilnehmer zu versenden.
1.4. Der Anbieter kann wählen, ob die Tickets den Teilnehmern zugesandt und/oder elektronisch ausgestellt oder ob Teilnehmern entsprechende Wahlmöglichkeiten eingeräumt werden sollen.
1.5. Der Anbieter erkennt an, dass eine 100 %-Verfügbarkeit der tivents-Websites technisch nicht zu realisieren ist. tivents bemüht sich jedoch, die tivents-Websites möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange, sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von tivents stehen (wie z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf den tivents-Websites führen.
2. Ticketpreise und Gebühren
2.1. Der Anbieter bestimmt den Ticketpreis für die Tickets nach freiem Ermessen.
2.2. Die Gebühren der nachfolgenden Ziffern werden immer dem Anbieter berechnet. Der Anbieter kann aber wählen, ob die Gebühren der Ziffern 2.3 bis 2.5 (i) an den Teilnehmer zu 100% weitergegeben oder (iii) frei eingestellt oder (iii) vom Anbieter zu 100% selbst getragen werden sollen.
2.3. tivents erhält von dem Anbieter für die Abrechnung der Zahlungen für Tickets sowie für die Nutzung der tivents-Websites durch den Anbieter Gebühren („Ticketing-Gebühr“, im Einzelnen die „Ticketgebühr“ und „Buchungsgebühr“).
2.4. Für die Abwicklung von Zahlungen über Verträge von tivents fallen zusätzliche Gebühren an (insbesondere die „Zahlungsabwicklungsgebühr“).
2.5. Soweit ein postalischer Versand der Tickets vom Teilnehmer gewählt wurde, erhält tivents von dem Anbieter für den Versand von Tickets auf dem Postweg eine „Versandgebühr“.
2.6. tivents erhält von dem Anbieter für jedes Ticket, das über die tivents-Websites an Teilnehmer vermittelt wird, eine „Vermittlungsgebühr“.
2.7. Weitere Gebühren fallen gemäß der jeweils gültigen Preisliste insbesondere für den Verkauf und den Versand von Merchandising-Artikeln, für zusätzliche Produkte und Dienstleistungen und im Fall der Rückabwicklung von vermittelten Ticketkäufen an.
2.8. Gelangt eine Veranstaltung aus Gründen, die nicht tivents zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so werden die Gebühren für bereits durch tivents erbrachte Leistungen trotzdem fällig.
2.9. Die Höhe der vorstehend genannten Gebühren bzw. Entgelte ergibt sich aus der "Preisliste tivents für Anbieter" und verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Sofern Gebühren für durch tivents erbrachte Leistungen nicht in der Preisliste aufgeführt sind, sind sie bei Benutzung des jeweiligen Services auf den tivents-Websites ausgewiesen. Soweit nicht anders angegeben, werden die zuvor genannten Gebühren zuzüglich der jeweils derzeit gültigen Umsatzsteuer berechnet.
3. Änderungen der Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung, für die Tickets noch über tivents vertrieben werden bzw. wurden oder schon verkauft sind, abgesagt oder hinsichtlich Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort oder im Hinblick auf andere wesentliche Faktoren geändert, teilt der Anbieter unverzüglich nach Kenntniserlangung tivents die entsprechende Veranstaltungsänderung schriftlich mit.
4. Abrechnung
4.1. Der Anbieter kann auswählen, welche von tivents angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (beispielsweise Paypal, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Vorkasse etc.) den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden sollen, um die Erlöse durch tivents einzuziehen. Entsprechend dieser Auswahl des Anbieters übernimmt tivents den Einzug der Zahlungen der Teilnehmer für die Tickets und verwaltet das insoweit eingezogene Geld. Der Anbieter räumt tivents insoweit eine entsprechende Vollmacht ein.
4.2. Innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Beendigung der vom Anbieter tatsächlich durchgeführten Veranstaltung erfolgt eine Abrechnung zur Ermittlung der vom Anbieter an tivents zu zahlenden Vergütung. tivents behält sich insbesondere dann vor, von dieser Regel abzuweichen und die Einnahmen länger einzubehalten, wenn ein Verdacht hinsichtlich eines Missbrauchs besteht. Die Zahlung des Anbieters erfolgt der Art, dass tivents die durch den Ticketverkauf für den Anbieter erzielten Einnahmen unter Einbehalt der an sie vom Anbieter zu zahlenden Vergütungen an diesen auskehrt. Die Überweisung der weiterzuleitenden Beträge erfolgt auf die Bankverbindung, die im Profil des Anbieters im System der tivents-Websites hinterlegt ist. Nach Überweisung der Beträge auf diese Bankverbindung ist der Vertrag von Seiten tivents erfüllt. tivents behält sich das Recht vor, bei wiederkehrenden Veranstaltungen auch vor dem Stattfinden der Veranstaltung Gelder auszuzahlen. Ein Anspruch hierauf seitens des Anbieters besteht nicht. Für Rückbuchungsgebühren auf Grund einer fehlerhaft durch den Anbieter hinterlegten Bankverbindung übernimmt tivents keine Haftung und behält sich das Recht vor, diese dem Anbieter weiter zu belasten. Bei Überweisungen an Kontoinhaber außerhalb der EU kann es zu Differenzen aufgrund von möglichen Währungsumrechnungen und Bankgebühren bei den Zahlungseingängen kommen. Diese Differenzen gehen zu Lasten des Anbieters und sind nicht von tivents zu tragen.
4.3 tivents behält sich das Recht vor, bei Abwicklung von Zahlungen über Konten/Verträge des Anbieters monatliche Abrechnungen zu erstellen.
4.4. Ist die Zahlung durch den Anbieter in der Weise wie vorstehend unter 4.2 erläutert nicht durchführbar, wird tivents den Anbieter entsprechend informieren. In diesem Fall wird der Anbieter die an tivents zu zahlende Vergütung nach Rechnungsstellung durch tivents an diese anweisen.
4.5. Die Parteien stellen klar, dass eine Vergütungspflicht des Anbieters gegenüber tivents unabhängig davon besteht, ob die für den Anbieter gegenüber den Erwerbern der Tickets abgerechneten Umsätze, z.B. aufgrund von Rückbuchungen oder Reklamationen, tatsächlich vereinnahmt werden bzw. der Anbieter Erstattungen an Erwerber (z.B. im Veranstaltungsausfall) vornimmt. Rückbuchungen, die nach bereits erfolgter Auszahlung gemäß Ziffer 4.2. an den Anbieter erfolgen, werden dem Anbieter zuzüglich einer Rückbuchungsgebühr gemäß jeweils gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.
4.6 Der Anbieter ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von tivents gestellten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch vier (4) Wochen nach der Abrechnung geltend zu machen. Andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.
4.7. Der Anbieter ist sich darüber bewusst, dass bei bestimmten Zahlarten (v.a. „Rechnung" und „Vorkasse") gegebenenfalls Rechnungsbeträge von Ticketkäufern als offene Positionen unbezahlt bleiben. Dieses Risiko ist vom Anbieter zu tragen. Das Inkasso obliegt dem Anbieter.
5. Rückabwicklung
5.1. Wird die Veranstaltung abgesagt oder wird bzw. werden Tickets aufgrund einer sonstigen Veranstaltungsänderung vom Teilnehmer berechtigterweise zurückgegeben, beauftragt der Anbieter tivents die für diese Veranstaltung von dem Teilnehmer für den Erwerb seiner bzw. seines Tickets bereits gezahlten Gelder inklusive aller Gebühren im Sinne der Ziffer 2 an den Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen. Der Anbieter bevollmächtigt tivents insoweit, die von Teilnehmern jeweils erhaltenden Gelder für die Tickets an diese im Namen und auf Rechnung des Anbieters wieder zurückzuzahlen. Der Anbieter kann in seinen AGB, die er mit dem Teilnehmer seiner Veranstaltung schließt, andere Regelungen hinsichtlich der Erstattung der Gebühren im Sinne von Ziffer 2 treffen. Diese sind tivents vorher anzuzeigen.
5.2. Für die Abwicklung der Rückerstattung gemäß Ziffer 5.1. hat der Anbieter eine zusätzliche Stornogebühr pro Ticket gemäß der jeweils gültigen Preisliste an tivents zu zahlen. Nach der erfolgten Abwicklung erhält der Anbieter eine Abrechnung über die zu zahlenden Gebühren, spätestens jedoch 1 Jahr nach dem ursprünglich festgelegten Termin der Veranstaltung. Tivents ist zu Zwischenabrechnungen berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Etwaige innerhalb eines Jahres seit dem ursprünglich festgelegten Termin der Veranstaltung von Teilnehmern nicht angeforderte Erstattungsbeträge zahlt tivents an den Anbieter aus.
5.3. tivents verpflichtet sich, namens und im Auftrag des Anbieters die Rückabwicklung eines Ticketkaufes für die über die tivents-Websites getätigten Ticketkäufe durchzuführen, wenn • tivents dazu gesetzlich verpflichtet ist; oder • die Rückbuchungsquote von Kreditkarten- oder Lastschriftzahlungen für diese Veranstaltung überdurchschnittlich hoch ist (in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von 2%); oder • der Anbieter dies wünscht oder gestattet.
5.4. Sollte der Anbieter im Fall der Rückabwicklung die Gelder für die Tickets bereits von tivents erhalten haben oder sind diese direkt beim Anbieter eingegangen, verpflichtet sich der Anbieter die für die Rückabwicklung notwendigen Gelder an tivents zurückzuerstatten. Falls der Anbieter die von tivents bereits ausgezahlten Gelder nicht an tivents zurückerstattet, ist tivents lediglich verpflichtet die Gelder anteilig an die Teilnehmer zu erstatten, die noch nicht an den Anbieter ausgezahlt worden sind oder die durch den Anbieter an tivents zurückerstattet wurden.
6. Betrugs- / Missbrauchsschutz
6.1. tivents verfügt über ein umfangreiches Sicherheitssystem, das Anbieter insbesondere bei Ticketkäufen mittels Kreditkarten vor Rückbuchungen ihrer Erlöse schützt. Aufgrund des Betrugsschutzsystems ist es möglich, dass Zahlungen in Ausnahmefällen durch dritte Zahlungsanbieter/Banken oder durch die Bank des Teilnehmers nicht akzeptiert werden.
6.2. Besteht der Verdacht, dass die tivents-Websites durch den Anbieter missbräuchlich genutzt werden, behält sich tivents das Recht vor, die Ticketverkaufsfunktion über die tivents Websites zu deaktivieren und den Ticketverkauf zu unterbinden. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn:
- im Vorfeld der Veranstaltung bekannt wird, dass die Veranstaltung nicht oder nicht so wie gegenüber den Teilnehmern verlautbart stattfinden soll; oder
- gesetzeswidrige oder sittenwidrige Veranstaltungen durchgeführt werden sollen; oder
- die Rückbuchungsquote für diese Veranstaltung überdurchschnittlich hoch ist in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von 2%; oder
- Informationen vorliegen, die den Schluss zulassen, dass der Anbieter nicht berechtigt ist, Tickets für die jeweilige Veranstaltung zum Verkauf anzubieten. Kann der Verdacht nach dreißig (30) Tagen nicht ausgeräumt werden, behält sich tivents das Recht vor, eine Rückabwicklung vorzunehmen und den Teilnehmern die Gelder für die jeweiligen Tickets zurückzuzahlen.
7. Pflichten des Anbieters
7.1. Der Anbieter sichert zu, dass alle von ihm bei tivents angegebenen Daten wahr sind. Der Anbieter sichert zudem zu, dass er im Zeitpunkt der Registrierung volljährig ist, wenn es sich bei ihm um eine natürliche Person handelt. Für den Fall, dass es sich um eine juristische Person handelt, sichert der Anbieter zu, die entsprechende Vollmacht zu besitzen, um im Namen der juristischen Person handeln zu dürfen. Der Anbieter verpflichtet sich, die in dieser Ziffer getätigten Zusicherungen gegenüber tivents auf Anfrage nachzuweisen.
7.2. Der Anbieter wird tivents unverzüglich jede Änderung seines Namens bzw. Firmierung, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder seiner Bankverbindung mitteilen. Die Anzeige hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
7.3. Bei der Anmeldung wählt der Anbieter ein Passwort. Er ist verpflichtet sein Passwort geheim zu halten.
7.4. Die Abführung der Umsatzsteuer oder sonstiger anfallender Steuern aus Ticketverkäufen obliegt dem Anbieter.
7.5. Der Anbieter sichert tivents zu, dass (i) keine Vereinbarung oder sonstige Absprache zwischen ihm und einem Veranstaltungsort, oder dem Träger oder Betreiber eines Veranstaltungsortes, oder einem Dritten besteht, welche ihn daran hindert oder ihn darin beschränkt, die tivents-Services nach Maßgabe dieser AGB zu beziehen, (ii) er zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt ist, einschließlich der Befugnis, tivents nach Maßgabe dieser AGB mit der Vermittlung und dem Verkauf von Tickets zu beauftragen, (iii) er das Recht hat, die auf den tivents-Websites angebotene Veranstaltung durchzuführen oder zu vermarkten. Der Anbieter verpflichtet sich, die in dieser Ziffer getätigten Zusicherungen gegenüber tivents auf Anfrage nachzuweisen.
7.6. Der Anbieter ist verpflichtet, bei der Nutzung von tivents und der Inhalte auf den tivents-Websites geltendes Recht sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Es ist dem Anbieter insbesondere Folgendes untersagt:
- Verwendung beleidigender oder verleumderischer Inhalte, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Anbieter, Teilnehmer, tivents-Mitarbeiter oder andere Personen oder Unternehmen betreffen;
- Verwendung pornografischer, gewaltverherrlichender, missbräuchlicher, sittenwidriger oder Jugendschutzgesetze verletzende Inhalte oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von pornografischen, gewaltverherrlichenden, missbräuchlichen, sittenwidrigen oder Jugendschutzgesetze verletzende Waren oder Dienstleistungen; • unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer, insbesondere durch Spam (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG);
- Verwendung von gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützten Inhalten, ohne dazu berechtigt zu sein, oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von gesetzlich geschützten Waren oder Dienstleistungen, ebenfalls ohne dazu berechtigt zu sein; oder • Vornahme oder Förderung wettbewerbswidriger Handlungen, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme);
7.7. Der Anbieter ist verpflichtet, die folgenden belästigenden Handlungen zu unterlassen, auch wenn diese konkret keine Gesetze verletzen sollten:
- Versendung von Kettenbriefen;
- Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-LevelMarketing oder Multi-Level-Network-Marketing); sowie
- Vornahme von anzüglicher oder sexuell geprägter Kommunikation (explizit oder implizit).
7.8. Folgende Handlungen sind dem Anbieter zudem untersagt: • Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der tivents-Websites. Die direkte oder indirekte Bewerbung oder Verbreitung solcher Mechanismen, Software oder Scripts ist ebenfalls untersagt. Der Nutzer darf jedoch von tivents autorisierte Schnittstellen oder Software nutzen, bewerben oder verbreiten; • Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung von tivents erforderlich ist; • Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der tivents-Websites oder von anderen Anbietern, außer diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der jeweiligen tivents-Anwendung vorgesehen oder der andere Anbieter hat der Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe zugestimmt; und/oder • jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität der tivents-Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.
7.9. tivents ist nicht verpflichtet, vom Anbieter bereitgestellte Daten und/oder Informationen anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen, wenn diese Daten und/oder Informationen nicht im Einklang mit den Ziffern 8.6. bis 8.8. stehen. tivents ist berechtigt, nach den Ziffern 7.6. bis 7.8. unzulässige Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung gegenüber dem Nutzer von den tivents-Websites zu entfernen.
7.10. Der Anbieter ist verpflichtet, Teilnehmer auf ein eventuell bestehendes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinzuweisen und entsprechend ordnungsgemäß zu belehren. Sofern eine gesetzliche Pflicht zur Verfügbarmachung von Geschäftsbedingungen besteht, so ist der Anbieter auch dazu verpflichtet.
8. Haftungsfreistellung
8.1. Der Anbieter stellt tivents von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Anbieter oder sonstige Dritte gegen tivents wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Anbieter auf die tivents-Websites eingestellten Inhalte geltend machen. Der Anbieter stellt tivents ferner von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Anbieter oder sonstige Dritte gegen tivents wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste der tivents-Websites durch den Anbieter geltend machen. Der Anbieter übernimmt alle aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von tivents bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Anbieters gelten nicht, soweit der Anbieter die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
8.2. Werden durch die Inhalte des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter tivents nach Wahl von tivents auf eigene Kosten des Anbieters das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung der Dienste der tivents-Websites durch den Anbieter Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch tivents sofort einstellen.
9. Haftung von tivents
9.1. tivents haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von tivents, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von tivents beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von tivents garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten von tivents. Des Weiteren haftet tivents unbeschränkt für Schäden, die durch tivents oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
9.2. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet tivents außer in den Fällen der Ziffer 9.1. und der Ziffer 9.3. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung von tivents ausgeschlossen.
9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.4. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche abweichend von den gesetzlichen Regelungen bereits nach einem Jahr. Darüber hinausgehende Garantien übernimmt tivents nicht.
10. Laufzeit, Beendigung des Vertrages
10.1. Wenn im Einzelfall keine besonderen Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung entgegenstehen, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
10.2. Auch bei Vorliegen besonderer Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind für tivents insbesondere die folgenden Ereignisse:
- Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Anbieter,
- Verstoß des Anbieters gegen seine vertraglichen Pflichten,
- der Ruf der auf den tivents-Websites angebotenen Dienste wird durch die Präsenz des Anbieters erheblich beeinträchtigt (z.B. wenn sich nach Registrierung des Anbieters herausstellt, dass der Anbieter wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt ist und anderen Anbietern/Teilnehmern diese Verurteilung bekannt ist),
- der Anbieter wirbt für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder • Aktivitäten –, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden,
- der Anbieter schädigt einen oder mehrere andere Anbieter oder Teilnehmer,
- der Anbieter ist Mitglied einer Sekte oder einer in Deutschland umstrittenen Glaubensgemeinschaft.
10.3. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Ziffer 10.2. kann tivents unabhängig von einer Kündigung nach Ziffer 10.2. auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:
- Löschung von Inhalten, die der Anbieter eingestellt hat;
- Sperrung des Zugangs zum Dienst der tivents-Websites oder einzelner Anwendungen; oder
- Ausspruch einer Abmahnung.
10.4. Der Anspruch des Anbieters auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte bei Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter kündigt aufgrund eines wichtigen Grundes, der von tivents zu vertreten ist. In folgenden Fällen ist der Anspruch des Anbieters auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte auf jeden Fall ausgeschlossen:
- tivents kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund; oder
- tivents sperrt den Zugang des Anbieters gemäß Ziffer 10.3.
11. Werbung durch Vertriebspartner
Sollte der Anbieter durch einen Dritten geworben worden sein, bezweckt der zwischen tivents und dem Anbieter geschlossene Vertrag auch eine variable Vergütung des Dritten und damit eine Weitergabe veranstaltungsrelevanter (aber nicht teilnehmerbezogener) Daten an den Dritten zum Zweck der Provisionsabrechnung.
12. Datenschutz
12.1. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Der Anbieter kann die tivents-Websites grundsätzlich besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn diese vom Anbieter selbst (z.B. bei der Nutzung von Diensten unserer Websites wie der Anmeldung bzw. Registrierung bei tivents, dem Ausfüllen des Profils, der Anlage von Veranstaltungen oder der Zusendung einer Mitteilung über unsere Website) mitgeteilt wurden. Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
12.2. Einsatz des Facebook-Like-Buttons
Auf der tivents-Webseite sind Plugins des Social Networks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert, z.B. den sog. „Like-Button“ in Form eines „Daumenhoch“-Zeichens. Soweit weitere Informationen über die Funktionsweise des Facebook-Like-Buttons gesucht werden, so sind diese hier abrufbar. Während eines Besuchs der tivents-Website wird über die eingebauten Plug-Ins aufgrund einer direkten Verbindung zwischen dem Browser und dem Facebook Server die IP-Adresse des Anbieters an Facebook übertragen. Facebook erhält dadurch die Information, dass der Anbieter mit seiner IP-Adresse die tivents-Website besucht hat. Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung von Facebook, welche hier abgerufen werden kann. tivents erhält selbst jedoch keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten. Nur durch das Anklicken des Like-Buttons kann der Besuch der Webseite den in einem Facebook-Profil veröffentlichten Daten zugeordnet werden. Dadurch kann Facebook den Besuch der tivents Website dem Facebook-Benutzerkonto zuordnen. Soweit eine Datenübertragung an Facebook nicht gewünscht wird, so kann eine Verknüpfung der Daten durch vorheriges Ausloggen aus dem Facebook-Benutzerkonto unterbunden werden.
12.3. Einsatz von Piwik Analytics
Die tivents-Website benutzt „Google Analytics“, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem Computer des Anbieters gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung der tivents-Website (einschließlich der IP-Adresse des Anbieters) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der tivents-Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für tivents zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die Installation der Cookies kann durch eine entsprechende Einstellung der Browser Software verhindert werden; tivents weist jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen der tivents-Website vollumfänglich genutzt werden können. Durch die Nutzung dieser Website erklärt der Anbieter sich mit der Bearbeitung der über ihn erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.
12.4. Einsatz eigener Cookies Die tivents-Website verwendet eigene „Cookies“, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. „Cookies“ sind Datensätze, die vom Webserver an den Browser des Nutzers gesandt und dort für einen späteren Abruf gespeichert werden. Es werden hierbei keinerlei personenbezogene Daten gespeichert. Die Verwendung von „Cookies“ kann verhindert werden, wenn im Browser die Speicherung von „Cookies“ untersagt wird.
13. Schlussbestimmungen
13.1. tivents behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Anbieter nicht zumutbar. tivents wird den Anbieter über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Anbieter der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Anbieter angenommen. tivents wird den Anbieter in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
13.2. tivents kann Unterauftragnehmer einsetzen. tivents bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch tivents übernommen Pflichten.
13.3. tivents ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
13.4. Aufrechnungen durch den Anbieter sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den Anbieter unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Anbieters.
13.5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter alle Erklärungen an tivents per E-Mail mit dem von jeder der tivents-Websites aus erreichbarem Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an tivents übermitteln. tivents kann Erklärungen gegenüber dem Anbieter an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Anbieter als aktuelle E-Mail-Adresse angegeben hat.
13.6. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.
13.7. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig –der Sitz der tivents UG (haftungsbeschränkt).
13.8. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.